Verpackungsregister LUCID: Registrierung und Pflichten
Das Verpackungsregister LUCID wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt. Für Unternehmen sind Registrierung und Pflichten abhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette und den verwendeten Verpackungen. Die folgenden Schritte helfen beim Einstieg; die verlinkten ZSVR-Informationen erläutern die aktuellen Anforderungen.
Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung
Prüfen Sie zunächst, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) einnimmt. Hersteller im Sinne der PPWR müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und ihre Angaben aktuell halten.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen kommt ein Vertrag mit einem Systembetreiber hinzu. Die Verpackungsmengen müssen außerdem in LUCID gemeldet werden. Meldungen an den Systembetreiber und an LUCID müssen bei Mengen, Materialarten und Meldezeitraum übereinstimmen.
Nutzen Sie die ZSVR-Anleitungen zur Registrierung und zur Systembeteiligung und Datenmeldung, um die Schritte für Ihr Unternehmen zu prüfen.
Verpackungsarten und Verantwortlichkeiten prüfen
Seit dem 12. August 2026 bilden die PPWR und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) den aktuellen rechtlichen Rahmen in Deutschland. Entscheidend ist unter anderem, wer in der Lieferkette als Erzeuger oder Hersteller verantwortlich ist und welche Verpackungsarten verwendet werden.
Auch bei Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht können Registrierungs-, Rücknahme- und Verwertungspflichten bestehen. Prüfen Sie die Anforderungen für Ihren konkreten Einsatz anhand der ZSVR-Informationen zu Rollen und Pflichten. Bestehende LUCID-Registrierungen bleiben bestehen; notwendige Ergänzungen oder Anpassungen sind gesondert zu prüfen.
